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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20 (https://dejure.org/2020,16069)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2020 - 1 M 59/20 (https://dejure.org/2020,16069)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 (https://dejure.org/2020,16069)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Die hier beabsichtigt gewesene Dienstpostenbesetzung stellte weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermochte sie für den Antragsteller eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Die hier beabsichtigt gewesene Dienstpostenbesetzung stellte weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermochte sie für den Antragsteller eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris ).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Die hier beabsichtigt gewesene Dienstpostenbesetzung stellte weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermochte sie für den Antragsteller eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 2.18

    Beamter; Beförderung; Dienstposten; Vorwirkung; einaktiges Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Die hier beabsichtigt gewesene Dienstpostenbesetzung stellte weder ein einaktiges Verfahren zur anschließenden Vergabe eines höherwertigen Statusamtes dar ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ), noch vermochte sie für den Antragsteller eine (laufbahnrechtliche) Bewährung zur Folge haben ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 13 m. w. N.; grundlegend: Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris; siehe zudem: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 1 M 70/17

    Anordnungsgrund und -anspruch bei auf Fortführung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Es ist bereits fraglich, ob der Antragsteller vorliegend den erforderlichen Anordnungsgrund schon dem Grunde nach glaubhaft zu machen vermag ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris Rn. 3 m. w. N. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten; einstweiliger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates ist geklärt, dass der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund im Falle einer bloßen Dienstpostenkonkurrenz regelmäßig nicht glaubhaft gemacht ist ( vgl. hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 M 140/07 - und Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 1 M 257/06 -, jeweils juris [m. w. N.]; Beschluss vom 25. August 2008 - 1 M 103/08 - ), wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass die vom Dienstherrn beabsichtigte bzw. erfolgte Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens mit einem anderen Bewerber die Verwirklichung eigener Rechte des Antragstellers vereiteln könnte ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 -2 VR 3.03 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 M 60/12 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2016 - 1 M 94/16

    Anordnungsgrund einer Dienstpostenkonkurrenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20
    Bei reiner Dienstpostenkonkurrenz beträgt der Streitwert des Eilverfahrens die Hälfte des Auffangwertes ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 2. August 2016 - 1 M 94/16 -, juris Rn. 7 m. w. N. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 1 M 47/20

    Anordnungsgrund nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Besetzung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 1 O 22/20

    Streitwert bei Abbruch eines Auswahlverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2006 - 1 L 14/06

    Dauerhafte Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2021 - 1 M 136/20

    Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der

    Die Bewährung nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 LBG LSA kann dabei sowohl ausdrücklich als auch konkludent durch den Dienstherrn festgestellt werden, da weder das LBG LSA noch die LVO LSA oder die PolLVO LSA eine gesonderte eigenständige Bewährungsfeststellung vorschreiben ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 -, juris Rn. 6 [m. w. N.] ).
  • VG Magdeburg, 17.08.2022 - 5 B 76/22

    Vorläufige Zulassung zum Verwendungsaufstieg im Polizeidienst; Bestimmung einer

    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (OVG LSA, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 -, juris, Rn. 2).

    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (OVG LSA, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 -, a.a.O., Rn. 2).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21

    Rechtswidrigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystems für alle Lehrkräfte

    Soweit das Verwaltungsgericht im gegebenen Fall die Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruches der Antragstellerin ebenso wie die offenen Auswahlaussichten bejaht hat, rechtfertigt das Beschwerdevorbringen des Antragsgegners und der Beigeladenen die begehrte Abänderung des angefochtenen Beschlusses nicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich vorliegend um ein sogenanntes einaktiges oder zweiaktiges Stellenbesetzungsverfahren ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 -, juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 2.18 -, juris ) handelt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21

    Wahrnehmung von eines höherwertigen Dienstpostens als laufbahnrechtliche

    Die Bewährung nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 LBG LSA kann dabei sowohl ausdrücklich als auch konkludent durch den Dienstherrn festgestellt werden, da weder das LBG LSA noch die LVO LSA oder die PolLVO LSA eine gesonderte eigenständige Bewährungsfeststellung vorschreiben ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2021, a. a. O., Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 -, juris Rn. 6 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20

    Fortführung eines Stellenbesetzungsverfahrens; formell fehlerhafter Abbruch, wenn

    Denn auch bei dieser Fallgestaltung verfolgt ein Antragsteller weiterhin das Ziel, im Rahmen einer durch gerichtliche Anordnung wieder auflebenden Beförderungs(dienstposten)konkurrenz für das Amt ausgewählt zu werden ( siehe OVG LSA, Beschluss vom 4. März 2020 - 1 O 22/20 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 3. April 2020 - 1 M 59/20 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2021 - 1 M 33/21

    Verspäteter einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 VwGO gegen Abbruch

    Soweit die Beschwerde auf den Beschluss des Senates vom 19. Mai 2020 in dem Verfahren 1 M 59/20 ( juris ) Bezug nimmt, vermag ihr dies ebenso wenig zum Erfolg zu verhelfen.
  • VG Magdeburg, 18.01.2022 - 5 A 277/20

    Rechtsschutz gegen den Abbruch eines Auswahlverfahrens - Unstatthaftigkeit der

    Denn auch bei dieser Fallgestaltung verfolgt der Bewerber weiterhin das Ziel, im Rahmen einer durch gerichtliche Anordnung wieder auflebenden Dienstpostenkonkurrenz für das konkret-funktionelle Amt ausgewählt zu werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 M 59/20 -, juris Rn. 5).
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